WER FINANZIERT DIE HILFE?

 

⁃ Grundsätzlich haben Hilfesuchende einen
gesetzlichen Anspruch auf Unterstützung und Beratung.

- Da unsere Kooperationspartner verschiedene
Jugendämter sind, wird ein Antrag auf Hilfe
zur Erziehung beim zuständigen Amt gestellt.

- Bei der Wahl des Leistungsangebotes und

Anbieters werden die Wünsche der Hilfesuchenden durch das jeweilige
Amt angemessen berücksichtigt.

⁃ Grundlage für unsere Angebote bilden das
SGB VIlI & 27.2 Flexible Hilfen zur Erziehung und Beratung.