WER FINANZIERT DIE HILFE?
⁃ Grundsätzlich haben Hilfesuchende einen
gesetzlichen Anspruch auf Unterstützung und Beratung.
- Da unsere Kooperationspartner verschiedene
Jugendämter sind, wird ein Antrag auf Hilfe
zur Erziehung beim zuständigen Amt gestellt.
- Bei der Wahl des Leistungsangebotes und
Anbieters werden die Wünsche der Hilfesuchenden durch das jeweilige
Amt angemessen berücksichtigt.
⁃ Grundlage für unsere Angebote bilden das
SGB VIlI & 27.2 Flexible Hilfen zur Erziehung und Beratung.